Die Vorstandschaft ernennt 10 Personen, die den Bauausschuss bilden. Dieser bestimmt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Mitglieder des Bauausschusses müssen nicht der Vorstandschaft angehören, aber Mitglied im Musikverein Trennfurt 1952 e.V. sein. Scheidet ein Mitglied aus, wird von der Vorstandschaft eine Ersatzperson benannt, welche in den Bauausschuss aufrückt.
Der Bauausschuss nimmt seine Tätigkeit mit der ersten Sitzung auf und wird nach Abschluss der Bauarbeiten von der Vorstandschaft aufgelöst. Die Termine für die Sitzungen werden vom Vorsitzenden des Bauausschusses festgesetzt. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern gegeben. Der Verlauf der Bauausschusssitzung wird vom Vorsitzenden protokolliert.
Der Bauausschuss ist für folgende Aufgaben zuständig:
Planung
Erforderliche Anträge stellen
Beantragen von Fördermitteln aller Art
Einkauf von Baumaterial
Verkehrsicherungspflicht / Versicherungen
Koordination der Eigenleistungen
Vergabe von Aufträgen an Dritte
Überwachung der Bauarbeiten
Der Vorsitzende des Bauausschusses erhält die Vollmacht, Rechtsgeschäfte im Namen und auf Rechnung des Musikvereins Trennfurt 1952 e.V. zu tätigen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau des Musikerheimes stehen. Ausgenommen davon sind Kreditgeschäfte und Verträge, die über einen längeren Zeitraum bestehen (z. B. Erbpacht-, Miet- oder Sponsorenverträge). Diese sind der Vorstandschaft zur Entscheidung vorzulegen. Der Vorsitzende kann bei Bedarf seine Vollmacht vorübergehend an ein anderes Mitglied des Bauausschuss übertragen.